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Dokumentation

Die Stiftung WHM bietet die Mitfinanzierung einer Praxisassitenz an. Die mitfinanzierte Dauer der Praxisassistenz beträgt bei einem Beschäftigungsgrad von 100% max. 6 Monate, bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend länger. 

Die Auswahl der Lehrpraxen geschieht durch den Ausschuss des Stiftungsrates, auf Vorschlag der Geschäftsleitung. Eine ausgewogene Verteilung auf die 4 landessprachlichen Regionen sowie Stadt, Kleinstadt, Land wird angestrebt.
Es besteht kein Anspruch auf eine Programm-Teilnahme! Der Stiftungsrat bestehend aus Vertretern aus den Stifterorganisationen SGAIM, SGP, KHM, FMH und VSAO entscheidet ohne Rekursmöglichkeit.
Bei Erfüllung der Teilnahmebedingungen und Genehmigung des Gesuchs vom Stiftungsrat finanziert die Stiftung WHM einen fixen Teil der Lohnkosten (inkl. Arbeitgeber-Beiträge an die Sozialversicherungen) mit. Die restlichen Kosten übernimmt der Lehrpraktiker.

Assistenzärzte im WHM-Programm erhalten einen Bruttolohn von Fr. 6‘500.-- (inkl. Anteil 13. Monatslohn und Gratifikation), wobei die Stiftung WHM 50% dieses Lohnes mitfinanziert. Dieser Lohn basiert auf den ursprünglich berechneten Spital-Assistenzarztlöhnen in den Kantonsspitälern, jeweils gewichtet nach der Einwohnerzahl des Kantons. Von dem so errechneten durchschnittlichen „schweizerischen“ Assistenzarztlohn im Spital, werden im WHM-Programm 75% bezahlt.
Der Lehrpraktiker kann seinem Assistenzarzt einen höheren Lohn anbieten, wobei er für die vollständige Lohn-Differenz (inkl. Arbeitgeber-Beiträge) selber aufkommt.

Bei einer Vollzeitanstellung ist eine Stellvertretung durch den Assistenzarzt (ohne direkte Betreuung durch den Lehrpraktiker) im ersten Monat der Praxisassistenz (bei Teilzeitanstellung entsprechend länger) sowie in der letzten Woche nicht zulässig. Die Vertretungszeit darf pro 6 Monate Praxisassistenz nicht mehr als 4 Wochen gem. Beschäftigungsgrad ausmachen, d.h. max. 3 1/3 Stellvertretungstage pro Arbeitsmonat (WBO Art.34). Somit sind max. 20 unbetreute Stellvertretungstage zulässig.
Die Lohnkosten an Stellvertretungstagen werden nicht vom Programm mitfinanziert und gehen daher voll zu Lasten des Lehrpraktikers.

Zur Vorbereitung von Lehrpraktikern auf eine Praxisassistenz werden jährlich mehrere
deutschsprachige Einführungskurse sowie ein französischsprachiger Kurs durchgeführt.

Von Assistenzärzten im WHM-Programm Praxisassistenz, welche die deutsche Sprache beherrschen, wird erwartet, dass sie mindestens einen von vier deutschsprachigen Praxisführungskurse der Stiftung WHM besuchen. Diese Kurse von jeweils einem Tag Dauer sollen den Erfahrungsaustausch über die Arbeit in der Praxis ermöglichen und somit die Praxisassistenz-Erfahrung bereichern.

Am Ende der Praxisassistenz muss der Lehrpraktiker für den Assistenzarzt ein FMH-Zeugnis und ein FMH-Evaluationsprotokoll mit Zusatzblättern ausfüllen und mit dem Assistenzarzt besprechen.

Nach der Praxisassistenz werden Lehrpraktiker, Assistenzarzt und Medizinische Praxisassistentin (MPA) von der Stiftung WHM zur webbasierten Evaluation, zwecks Beurteilung der Praxisassistenz, eingeladen. Die Stiftung WHM kann einsehen, wie die Praxisassistenz gelaufen ist und ob die von ihr gesetzten Qualitätskriterien erfüllt wurden. Danach werden die Angaben in anonymisierter Form vom IML (Institut für Medizinische Lehre) in Bern ausgewertet zwecks externer wissenschaftlicher Evaluation des Programms unter der Leitung von Dr. phil. Alexandra Kunz, Gruppenleiterin Evaluation.