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Richtlinien Assistenzärzte

Der Assistenzarzt muss im Rahmen des WHM-Programms folgende Voraussetzungen erfüllen bzw. sich an folgende Richtlinien halten:

  1. Eidgenössisches Arztdiplom (in Ausnahmefällen ist eine Aufnahme ins Programm mit ausländischem Arztdiplom möglich, sofern eine Anerkennungsbestätigung vom BAG vorliegt und bis zum Beginn der Praxisassistenz mind. 2 Jahre FMH anerkannte Weiterbildung à 100% (umgerechnet) in der Schweiz absolviert wurde).
  2. FMH-Mitgliedschaft
  3. Das anvisierte Weiterbildungsziel muss ein FMH-Titel in Allgemeiner Inneren Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin (Grundversorgertitel) sein.
  4. Der Assistenzarzt muss vor Antritt einer Praxisassistenz mindestens 2, max. aber 7 Jahre klinische, patientenbezogene und von der FMH-anerkannte Weiterbildung absolviert haben (bei einem (umgerechneten) Beschäftigungsgrad von 100%.)
    Assistenzärzte mit Weiterbildungsziel Allgemeinmedizin oder (Allgemeine) Innere Medizin müssen mind. 1 Jahr Innere Medizin (ambulant oder stationär) absolviert haben, Assistenzärzte mit Weiterbildungsziel Kinder- und Jugendmedizin mind. 2 Jahre Weiterbildung in diesem Fachgebiet.
  5. Der Assistenzarzt darf vorgängig max. 3 Monate FMH-anerkannte Praxisassistenz absolviert haben. Dabei spielt es keine Rolle, bei wem er die Praxisassistenz gemacht hat bzw. wie diese finanziert wurde. Je 2 Monate FMH-anerkannte Praxisvertretung werden als 1 Monat Praxisassistenz angerechnet. Die Stiftung WHM finanziert dann nur noch so viele Monate mit, bis der Assistenzarzt total 6 Monate (zu 100%) absolviert hat.
  6. Wenn sich mehr Kandidaten melden als Praxisstellen finanziert werden können, hat erste Priorität, wer noch keine Praxisassistenz absolviert hat. Priorität wird danach dem Kandidaten mit der längeren klinischen Weiterbildung (bis zu 5 Jahre) gegeben. Andererseits werden Kandidaten, welche die Anforderungen für einen FMH-Titel schon erfüllen, nur bei genügendem Angebot an Praxisstellen und genügenden Geldreserven zugelassen.
  7. Durchführung von mindestens einem „Schnuppertag“ beim Lehrpraktiker und schriftliche Lernziel-Vereinbarung über die Lerninhalte vor (!) Beginn der Praxisassistenz.
  8. Durchführung von monatlichen formativen Gesprächen über den Verlauf der Praxisassistenz und die festgelegten Ziele. Die Ergebnisse müssen in schriftlicher Form in einem Protokoll festgehalten werden (Checkliste/Flowsheet). Als Hilfe dazu können unter Evaluation verschiedene Fragebogen 
    zur Selbstevaluation von Praxisassistenzarzt und Lehrpraktiker heruntergeladen werden. Die monatlichen Evaluationen müssen nicht bei der Stiftung WHM eingereicht werden.
  9. Der Assistenzarzt verpflichtet sich, bei der im Rahmen des WHM-Programms vorgesehenen webbasierten Evaluation mitzumachen.
  10. Der Assistenzarzt muss bis zum Erreichen des Facharzttitels und Zustellung des entsprechenden Belegs an die Stiftung WHM jede Adressänderung melden. Die Stiftung WHM darf jederzeit die aktuelle Adresse bei der FMH erfragen.
  11. Ein von der Stiftung WHM ausgefertigter und mitunterzeichneter Arbeitsvertrag regelt Lohn, Arbeitszeit, Versicherungen, Kündigungsfrist, Ferien, etc. und beinhaltet die Pflichtenhefte für Lehrpraktiker und Assistenzarzt.
  12. Die Teilnahme an mindestens einem der viermal jährlich von der Stiftung WHM angebotenen 
    Praxisführungs-Kurse ist für Assistenzärzte, welche die deutsche Sprache beherrschen, obligatorisch.
  13. Die Mitfinanzierung einer Praxisassistenz ist bei Verwandtschaft ersten Grades (z.B. Mutter und Sohn) ausgeschlossen.
  14. Arbeitet der Assistenzarzt zu 50% im Spital und will daneben noch 50% Praxisassistenz machen, wird die Praxisassistenz in der Regel nicht mitfinanziert (50% + 50% ≠ 100%, ständiger Rollenwechsel).


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