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Richtlinien Lehrpraktiker

Der Lehrpraktiker muss im Rahmen des WHM-Programms folgende Voraussetzungen und Kriterien erfüllen:

  1. Facharzttitel in Allgemeinmedizin, (Allgemeiner) Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin (Praktischer Arzt ist ausgeschlossen)
  2. Mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung
  3. SIWF/FMH-Anerkennung als Lehrpraktiker
  4. Einwilligung, dass die beim SIWF/FMH im Hinblick auf die Anerkennung als Lehrpraktiker eingereichten Unterlagen der Leitung des WHM-Programms Praxisassistenz übermittelt werden
  5. Teilnahme am Lehrpraktiker-Kurs vor (!) Beginn der Praxisassistenz
  6. Die Schwerpunkttätigkeit muss Schulmedizin sein; Hausarzttätigkeit in Spezialgebieten ist max. zu 40% möglich. Spezialisierung als Haupttätigkeit ist ausgeschlossen.
  7. Die Praxisinfrastruktur muss entsprechend den Anforderungen von SGAIM bzw. SGP (z.B. eigenes Sprechzimmer für Assistenzarzt, eigenes Praxislabor oder die Möglichkeit, dass der Assistenzarzt in einem andern Labor selber arbeiten kann) und entsprechend den FMH-Anforderungen (WBO, vgl. Kap.7) sein.
  8. Praxisgrösse: Pro 100%-Stelle des Lehrpraktikers und pro Arbeitswoche dürfen nicht mehr als 150 bis max. 180 Konsultationen (inkl. Hausbesuche) anfallen, damit genügend Zeit für die Lehrtätigkeit bleibt.
    Hingegen müssen bei einem Anstellungsgrad von 100% mind. 10 Konsultationen pro Arbeitstag für den Assistenzarzt gewährleistet sein, damit er genügend lernen kann (im Durchschnitt über die ganze Praxisassistenz-Dauer exkl. Stellvertretung). In einer Phase von mindestens 14 Tagen müssen 20 Konsultationen pro Tag (in Supervisionsstufe 1 oder 0) gewährleistet sein.
  9. In Gruppenpraxen muss ein verantwortlicher Lehrpraktiker (und nach Möglichkeit ein Stellvertreter, der ebenfalls als Lehrpraktiker anerkannt ist und den Einführungskurs besucht hat) bestimmt werden.
  10. Durchführung von mindestens einem „Schnuppertag“ mit dem Assistenzarzt und schriftliche Lernziel-Vereinbarung über die Lerninhalte vor (!) Beginn der Praxisassistenz
  11. Durchführung von monatlichen formativen Gesprächen über den Verlauf der Praxisassistenz und die festgelegten Ziele. Die Ergebnisse müssen in schriftlicher Form in einem Protokoll festgehalten werden (Checkliste/Flowsheet). Als Hilfe dazu können unter Evaluation verschiedene Fragebogen heruntergeladen werden. Die monatlichen Evaluationen müssen nicht bei der Stiftung WHM eingereicht werden.
  12. Übertragung der Verantwortung nach den im Lehrpraktiker-Kurs vermittelten Supervisionsstufen, je nach Erfahrung und nach Anforderungen des Falles.
  13. Die Arbeitszeit des Assistenzarztes darf die Präsenzzeit des Lehrpraktikers nicht wesentlich überschreiten (mit Ausnahme der Praxisvertretung).
    Die Stellvertretungszeit (ohne direkte Betreuung durch den Lehrpraktiker) darf pro 6 Monate Praxisassistenz nicht mehr als 4 Wochen gem. Beschäftigungsgrad ausmachen, d.h. max. 3 1/3 Stellvertretungstage pro Arbeitsmonat (WBO Art.34). Somit sind max. 20 unbetreute Stellvertretungstage zulässig. Auch muss in diesen Fällen ein anderer Hausarzt auf Abruf verfügbar sein.
  14. Ein von der Stiftung WHM ausgefertigter und mitunterzeichneter Arbeitsvertrag regelt den Beitrag des Lehrpraktikers an den Assistenzarzt-Lohn sowie Arbeitszeit, Versicherungen, Kündigungsfrist, Ferien, etc. und beinhaltet die Pflichtenhefte für Lehrpraktiker und Assistenzarzt.
  15. Die Teilnahme an lokalen und regionalen Fortbildungsveranstaltungen und die Teilnahme an strukturierten, speziell für die Weiterbildung der Assistenzärzte organisierten oder anerkannten Kursen soll ermöglicht werden. Die Teilnahme an einem von der Stiftung WHM angebotenen Praxisführungskursen ist für Assistenzärzte, welche die deutsche Sprache beherrschen, obligatorisch.
  16. Mitarbeit bei der webbasierten Programm-Evaluation (1 Befragung für den Lehrpraktiker und 1 Befragung für die MPA)
  17. Die Mitfinanzierung einer Praxisassistenz ist bei Verwandtschaft ersten Grades (z.B. Vater und Tochter) ausgeschlossen.

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