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Teilnahmebedingungen

Gesuch um Mitfinanzierung einer Praxisassistenz

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen als PDF

1.    Voraussetzung Assistenzärzt:in

  • Eidgenössisches Arztdiplom (eine Aufnahme ins Programm mit ausländischem Arztdiplom ist möglich, sofern eine Anerkennungsbestätigung vom BAG (MEBEKO) vorliegt und bis zum Beginn der Praxisassistenz mind. 2 Jahre SIWF anerkannte Weiterbildung à 100% (umgerechnet) in der Schweiz absolviert wurde).
  • Anvisiertes Weiterbildungs-Ziel: Facharzttitel  Allgemeine Inneren Medizin (AIM) oder Kinder- und Jugendmedizin (KJM).
  • Die Assistenzärzt:in darf vorgängig max. 3 Monate SIWF-anerkannte Praxisassistenz absolviert haben. Dabei spielt es keine Rolle, wie diese finanziert wurde. Je 2 Monate SIWF-anerkannte Praxisvertretung werden als 1 Monat Praxisassistenz angerechnet. Die Stiftung WHM finanziert dann nur noch so viele Monate mit, bis die Assistenzärzt:in total 6 Monate (zu 100%) absolviert hat.
  • FMH-Mitgliedschaft.
  • Schnuppertag(e) vor Abschluss des Arbeitsvertrags, um die gegenseitigen Bedürfnisse zu klären.

 

2.    Voraussetzung Lehrpraktiker:in

  • Anerkennung als Lehrpraktiker:in durch das SIWF (Weiterbildungsstätte der Kategorie III ).
  • Besuch Einführungskurs für Lehrpraktiker:innen der Stiftung WHM vor Beginn der Praxisassistenz.
  • Facharzttitel AIM oder KJM (Praktischer Arzt ist ausgeschlossen).
  • AIM: Die Lehrärzt:in muss mindestens über ein Jahr fachlich unbeanstandete selbständige Praxistätigkeit verfügen. KJM: Die Lehrärzt:in  muss mindestens eine 2-jährige Tätigkeit in ambulanter pädiatrischer Hausarztmedizin (inklusive Vorsorgeuntersuchungen, Impfgesprächen, Diskussion schulischer Belange, Wahrnehmen einer Führungsfunktion und von administrativ-organisatorischen Aufgaben etc.) vorweisen.
  • Praxisinfrastruktur, zeitliche Präsenz der Lehrpraktiker:in: Entsprechend den Anforderungen der Fachgesellschaften (Weiterbildungsprogramm AIM, KJM).
  • In der Praxisassistenz ist grundsätzlich nur ein:e Assistenzärzt:in pro Lehrärzt:in zugelassen.
  • Pro 100%-Stelle der Lehrpraktiker:in und pro Arbeitswoche 70 bis 150 (inkl. Hausbesuche) Konsultationen, damit genügend Zeit für die Lehrtätigkeit bleibt.
  • Mitarbeit an der Evaluation.

 

3.    Grundsätze Praxisassistenz

  • Die Stiftung WHM finanziert maximal 600 Stellenprozente mit (z.B. 6 Monate à 100% oder 12 Monate à 50%). Mindestbeschäftigungsgrad beträgt 20% (vgl. Art. 32 Abs. 3 WBO).
  • Die Praxisassistenzen können länger dauern als der mitfinanzierte Zeitraum. Die Stiftung WHM kann die Administration einer Praxisassistenz für die nicht mitfinanzierten Monate gegen eine Gebühr übernehmen.
  • Der mitfinanzierte Lohn beträgt bei einem 100%-Pensum brutto CHF 6'500.- (inkl. 13. Monatslohn) wovon die Stiftung WHM 50% finanziert während die restlichen 50% zulasten der Lehrpraktiker:in geht. Lehrpraktiker:in und Assistenzärzt:in können einen höheren Lohn vereinbaren wobei die Differenz zum mitfinanzierten Lohn inkl. Arbeitgeberbeiträge zulasten der Lehrpraktiker:in geht.
  • Es sind pro 6 Monate Praxisassistenz zu 100% maximal 4 Wochen Stellvertretungen zulässig. Im ersten Monat und in der letzten Woche der Praxisassistenz sind keine Stellvertretungen möglich.
  • Von Praxisassistenzärzt:innen wird erwartet, dass sie mindestens einen von vier Praxisführungskurse der Stiftung WHM besuchen.
  • Assistenzärzt:in und Lehrpraktiker:in führen monatliche Selbstevaluationen durch zur Sicherstellung der Weiterbildungsqualität.
  • Ein von der Stiftung WHM ausgefertigter und mitunterzeichneter Arbeitsvertrag regelt Lohn, Arbeitszeit, Versicherungen, Kündigungsfrist, Ferien, etc. und beinhaltet die Pflichtenhefte für Lehrpraktiker:in und Assistenzärzt:in.

 

4.    Grundsätze Entscheid zur Mitfinanzierung

  • Erfüllung der Bedingungen.
  • Die Stiftung WHM finanziert Praxisassistenzen subsidiär zu kantonalen Praxisassistenz-Programmen. Die Gesuchstellenden haben zu begründen, weswegen eine kantonale Finanzierung der Praxisassistenz nicht in Frage kommt.
  • Das Gesuchformular muss mindestens 3 Monate vor Beginn der Praxisassistenz bei der Stiftung WHM eingereicht werden. Wird das Gesuch zu spät eingereicht, werden entsprechende Anzahl Monate von einer allfälligen Mitfinanzierung abgezogen.
  • Nach Beginn der Praxisassistenz eingereichte Gesuche werden nicht bearbeitet bzw. mitfinanziert.
  • Die Mitfinanzierung einer Praxisassistenz ist bei Verwandtschaft ersten Grades (z.B. Mutter und Sohn) ausgeschlossen.
  • Die Auswahl der Lehrpraxen geschieht durch den Ausschuss des Stiftungsrates, auf Vorschlag der Geschäftsführung. Eine ausgewogene Verteilung auf die 4 landessprachlichen Regionen sowie Stadt, Kleinstadt, Land wird angestrebt.
  • Zwecks Qualitätssicherung berücksichtigt die Stiftung WHM Evaluationsergebnisse von vorgängigen Praxisassistenzen bei Mitfinanzierungsentscheiden.
  • Die Stiftung WHM finanziert Praxisassistenzen anhand ihres jährlichen Budgets und behält sich daher vor, Gesuche welche die Bedingungen formell erfüllen würden, abzulehnen oder nur teilweise zu finanzieren.
  • Die Stiftung WHM entscheidet abschliessend über Gesuche zur Mitfinanzierung. Es besteht kein Anspruch auf Mitfinanzierung. Ein Rekurs ist ausgeschlossen.

 

5.    Gebühren

  • Die Administrationsgebühren von Praxisassistenzen betragen:
    • Durch Stiftung WHM mitfinanzierte Monate                      Keine Gebühr
    • Nicht-mitfinanzierte Monate (z.B. Verlängerungen)           CHF 300.00 pro Monat
    • Vertragsänderungen (Lohn, Beschäftigungsgrad)            CHF 150.00 pro Vertrag
    • Rückzug eines Gesuchs                                                 CHF 250.00 pro Vertrag

 

 

Stand: 16.03.2023