Änderungen bei der Bestimmungen der WHM

Per sofort treten folgende Änderungen in Kraft:
Die Kosten für die Einführungskurse der Lehrpraktiker:innen werden auf Grund der gestiegenen Drittkosten auf CHF 550.00 erhöht.  

Ebenfalls Anpassungen gibt es bei den Administrationsgebühren:

  • Administration Praxisassistenz (BIHAM und Medix): CHF 300.00 monatlich pro Arbeitsvertrag
  • Administration Praxisassistenz WHM (Verlängerungen & Budget ausgeschöpft): CHF 300.00 monatlich pro Arbeitsvertrag.
  • Vertragsänderungen (Beschäftigungsgrad, Lohn, Verschiebung): CHF 150.00

Der Stiftungsrat hat beschlossen, dass eine Praxisassistenz grundsätzlich bereits im 1. Weiterbildungsjahr möglich ist und somit von der Stiftung mitfinanziert werden kann.

Der Ferienanspruch wurde im WHM-Arbeitsvertrag von 4 auf 5 Wochen jährlich erhöht.

Stellvertretungen: Im unmittelbaren Anschluss an eine mindestens einmonatige Praxisassistenz ist auch eine Stellvertretung von max. 4 Wochen pro 6 Monate Praxisassistenz als Weiterbildung gemäss Art. 34 Abs. 3 WBO anrechenbar. Diese Stellvertretungstage müssen nicht mehr abgerechnet bzw. an die Stiftung WHM zurückbezahlt werden. Wir freuen uns jedoch über Spenden, damit wir möglichst viele Praxisassistenzen ermöglichen können.