Kategorie: Aktuell
Auszeichnungen in der hausärztlichen Weiterbildung am MedEd Symposium 2023
Am 13. September 2023 veranstaltete das SIWF im Berner Casino-Saal das 10. MedEd Symposium zum Austausch und Reflektion der ärztlichen Bildung. Im Rahmen des Symposiums vergibt das SIWF auch den jährlichen SIWF-Award für besonderes Engagement in der Weiterbildung.
Die Stiftung WHM freut sich ausserordentlich, dass mit Prof. Dr. med. Johanna Sommer und KD. Dr. med. Elisabeth Bandi-Ott zwei langjährige Kursleiterinnen unserer Lehrpraktiker:innen-Kurse den SIWF-Lifetime-Award erhielten.
Prof. Dr. med. Johanna Sommer, von 2009 bis 2023 Leiterin des Instituts für Familienmedizin (IuMFE) der Universität Genf, engagierte sich von 2009 bis 2022 in der Lehrarztausbildung der Stiftung WHM.
KD. Dr. med. Elisabeth Bandi-Ott, langjährige Leiterin Lehre am Institut für Hausarztmedizin der Universität Zürich (IHAMZ), engagierte sich von 2009 bis 2023 bei der Stiftung WHM. Wir gratulieren Johanna Sommer und Elisabeth Bandi-Ott herzlich zu dieser verdienten Auszeichnung.
Ebenso freut sich die Stiftung WHM über die Auszeichnungen für das Team des Doktor Zentrum Wettingen, in welchem Stephan Steiner, Referent an Lehrpraktiker- und Praxisführungskursen der Stiftung WHM tätig ist, sowie für das Team der Kinder- und Jugendpraxis Schlieren, in welcher Stiftungsrat Andreas Geiser tätig ist. Auch ihnen beiden gratuliert die Stiftung WHM herzlich zu dieser Würdigung ihres Engagements.
Änderungen bei der Bestimmungen der WHM
Per sofort treten folgende Änderungen in Kraft:
Die Kosten für die Einführungskurse der Lehrpraktiker:innen werden auf Grund der gestiegenen Drittkosten auf CHF 550.00 erhöht.
Ebenfalls Anpassungen gibt es bei den Administrationsgebühren:
- Administration Praxisassistenz (BIHAM und Medix): CHF 300.00 monatlich pro Arbeitsvertrag
- Administration Praxisassistenz WHM (Verlängerungen & Budget ausgeschöpft): CHF 300.00 monatlich pro Arbeitsvertrag.
- Vertragsänderungen (Beschäftigungsgrad, Lohn, Verschiebung): CHF 150.00
Der Stiftungsrat hat beschlossen, dass eine Praxisassistenz grundsätzlich bereits im 1. Weiterbildungsjahr möglich ist und somit von der Stiftung mitfinanziert werden kann.
Der Ferienanspruch wurde im WHM-Arbeitsvertrag von 4 auf 5 Wochen jährlich erhöht.
Stellvertretungen: Im unmittelbaren Anschluss an eine mindestens einmonatige Praxisassistenz ist auch eine Stellvertretung von max. 4 Wochen pro 6 Monate Praxisassistenz als Weiterbildung gemäss Art. 34 Abs. 3 WBO anrechenbar. Diese Stellvertretungstage müssen nicht mehr abgerechnet bzw. an die Stiftung WHM zurückbezahlt werden. Wir freuen uns jedoch über Spenden, damit wir möglichst viele Praxisassistenzen ermöglichen können.