Lehrpraktiker:in werden

Was sind die Voraussetzungen?

  • Facharzttitel in Allgemeiner Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin.
  • Inhaber einer SIWF-Anerkennung als Praxisweiterbildner Allgemeine Innere Medizin (oder AM/IM) bzw. Kinder- und Jugendmedizin. Dazu muss sich die Lehrpraktiker:in über die Absolvierung des Lehrarztkurses der Stiftung WHM oder über eine mindestens zweijährige Weiterbildungstätigkeit als Oberärzt:in, Leitende Ärzt:in oder Chefärzt:in an einer anerkannten Weiterbildungsstätte ausweisen.
  • Erfüllung der Fortbildungspflicht.

Allgemeine Innere Medizin AIM

  • Supervision und zeitliche Präsenz in der Praxis ≥75% der Arbeitszeit der Assistenzärzt:in (mit Ausnahme von Stellvertretungen).
  • In ihrer Arztpraxis muss die Lehrpraktiker:in zwischen 70 und 150 Konsultationen pro Woche durchführen. Davon sind bei einer 100%-Stelle mindestens 50 Konsultationen für die Assistenzärzt:in (im Durchschnitt über die ganze Praxisassistenz-Dauer exkl. Stellvertretung).
  • Die Lehrpraktiker:in muss mindestens über ein Jahr fachlich unbeanstandete selbständige Praxistätigkeit verfügen.
  • Die Lehrpraktiker:in muss in ihrer Praxis über einen Konsultationsraum und Arbeitsplatz für die Assistenzärzt:in verfügen.
  • Die Lehrpraktiker:in soll Diagnostik und Therapie nach anerkannten wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Methoden durchführen.
  • Die Lehrpraktiker:in soll regelmässig Notfallpatient:innen betreuen. Zudem sollen regelmässig Hausbesuche durchgeführt werden und die Assistenzärzt:in soll daran teilnehmen.
  • Die Lehrpraktiker:in muss regelmässig die Röntgenbilder und die Ultraschalluntersuchungen der betreuten Patientinnen und Patienten zusammen mit der Assistenzärzt:in interpretieren.
  • Komplementärmedizinische Methoden werden maximal in 25% der Fälle angewendet.
  • Die Lehrpraktiker:in ist Mitglied eines Qualitätszirkels und nimmt zusammen mit dem Weiterzubildenden regelmässig daran teil.
  • In der Praxisassistenz ist nur eine Assistenzärzt:in pro Lehrpraktiker:in zugelassen.
  • Insgesamt 4 Stunden pro Woche müssen die Assistenz:ärztinnen zur theoretischen Weiterbildung freigestellt werden (Art.40 WBO).

Kinder- und Jugendmedizin KJM

  • Praxisanwesenheit der Lehrpraktiker:in zu mindestens 2/3 der Gesamtdauer der Praxisassistenz (exkl. Stellvertretungszeit) und während mindestens 2/3 der täglichen Präsenzzeit der Assistenzärzt:in gewährleistet.
  • In einer Gruppenpraxis können die Ärzt:innen die geforderte Praxisanwesenheit gemeinsam abdecken, wobei eine Ärzt:in für die Weiterbildung hauptverantwortlich ist und als Lehrpraktiker:in anerkannt sein muss. Für die übrigen Praxispartner:innen ist eine Anerkennung fakultativ.
  • Durchschnittliche Anzahl der Patientinnen und Patienten pro Assistenärzt:in pro Tag: mindestens 6.
  • Mindestens 2-jährige Tätigkeit in ambulanter pädiatrischer Hausarztmedizin (inklusive Vorsorgeuntersuchungen, Impfgesprächen, Diskussion schulischer Belange, Wahrnehmen einer Führungsfunktion und von administrativ-organisatorischen Aufgaben etc.).
  • Anzahl der Untersuchungszimmer: ≥ 2.
  • In einer Gruppenpraxis können die Praxisweiterbildner:innen die geforderte Praxisanwesenheit gemeinsam abdecken, wobei eine Praxisweiterbildner:in für die Weiterbildung hauptverantwortlich ist.
  • Die hauptverantwortliche Lehrpraktiker:in ist für die Vermittlung der Lerninhalte gemäss Weiterbildungsprogramm Kinder- und Jugendmedizin inkl. Buchhaltung, Versicherungswesen, Personalführung etc. verantwortlich.
  • Bereitschaft der Lehrpraktiker:in zu täglichen Besprechungen mit der Assistenzärzt:in inklusive Falldiskussionen.
  • Insgesamt 4 Stunden pro Woche müssen die Assistenzärzt:innen zur theoretischen Weiterbildung freigestellt werden (Art.40 WBO).


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