Lehrpraktiker:in werden
Was sind die Voraussetzungen?
- Facharzttitel in Allgemeiner Innerer Medizin oder Kinder- und Jugendmedizin.
- Inhaber einer SIWF-Anerkennung als Praxisweiterbildner Allgemeine Innere Medizin (oder AM/IM) bzw. Kinder- und Jugendmedizin. Dazu muss sich die Lehrpraktiker:in über die Absolvierung des Lehrarztkurses der Stiftung WHM oder über eine mindestens zweijährige Weiterbildungstätigkeit als Oberärzt:in, Leitende Ärzt:in oder Chefärzt:in an einer anerkannten Weiterbildungsstätte ausweisen.
- Erfüllung der Fortbildungspflicht.
Allgemeine Innere Medizin AIM
- Supervision und zeitliche Präsenz in der Praxis ≥75% der Arbeitszeit der Assistenzärzt:in (mit Ausnahme von Stellvertretungen).
- In ihrer Arztpraxis muss die Lehrpraktiker:in zwischen 70 und 150 Konsultationen pro Woche durchführen. Davon sind bei einer 100%-Stelle mindestens 50 Konsultationen für die Assistenzärzt:in (im Durchschnitt über die ganze Praxisassistenz-Dauer exkl. Stellvertretung).
- Die Lehrpraktiker:in muss mindestens über ein Jahr fachlich unbeanstandete selbständige Praxistätigkeit verfügen.
- Die Lehrpraktiker:in muss in ihrer Praxis über einen Konsultationsraum und Arbeitsplatz für die Assistenzärzt:in verfügen.
- Die Lehrpraktiker:in soll Diagnostik und Therapie nach anerkannten wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Methoden durchführen.
- Die Lehrpraktiker:in soll regelmässig Notfallpatient:innen betreuen. Zudem sollen regelmässig Hausbesuche durchgeführt werden und die Assistenzärzt:in soll daran teilnehmen.
- Die Lehrpraktiker:in muss regelmässig die Röntgenbilder und die Ultraschalluntersuchungen der betreuten Patientinnen und Patienten zusammen mit der Assistenzärzt:in interpretieren.
- Komplementärmedizinische Methoden werden maximal in 25% der Fälle angewendet.
- Die Lehrpraktiker:in ist Mitglied eines Qualitätszirkels und nimmt zusammen mit dem Weiterzubildenden regelmässig daran teil.
- In der Praxisassistenz ist nur eine Assistenzärzt:in pro Lehrpraktiker:in zugelassen.
- Insgesamt 4 Stunden pro Woche müssen die Assistenz:ärztinnen zur theoretischen Weiterbildung freigestellt werden (Art.40 WBO).
Kinder- und Jugendmedizin KJM
- Praxisanwesenheit der Lehrpraktiker:in zu mindestens 2/3 der Gesamtdauer der Praxisassistenz (exkl. Stellvertretungszeit) und während mindestens 2/3 der täglichen Präsenzzeit der Assistenzärzt:in gewährleistet.
- In einer Gruppenpraxis können die Ärzt:innen die geforderte Praxisanwesenheit gemeinsam abdecken, wobei eine Ärzt:in für die Weiterbildung hauptverantwortlich ist und als Lehrpraktiker:in anerkannt sein muss. Für die übrigen Praxispartner:innen ist eine Anerkennung fakultativ.
- Durchschnittliche Anzahl der Patientinnen und Patienten pro Assistenärzt:in pro Tag: mindestens 6.
- Mindestens 2-jährige Tätigkeit in ambulanter pädiatrischer Hausarztmedizin (inklusive Vorsorgeuntersuchungen, Impfgesprächen, Diskussion schulischer Belange, Wahrnehmen einer Führungsfunktion und von administrativ-organisatorischen Aufgaben etc.).
- Anzahl der Untersuchungszimmer: ≥ 2.
- In einer Gruppenpraxis können die Praxisweiterbildner:innen die geforderte Praxisanwesenheit gemeinsam abdecken, wobei eine Praxisweiterbildner:in für die Weiterbildung hauptverantwortlich ist.
- Die hauptverantwortliche Lehrpraktiker:in ist für die Vermittlung der Lerninhalte gemäss Weiterbildungsprogramm Kinder- und Jugendmedizin inkl. Buchhaltung, Versicherungswesen, Personalführung etc. verantwortlich.
- Bereitschaft der Lehrpraktiker:in zu täglichen Besprechungen mit der Assistenzärzt:in inklusive Falldiskussionen.
- Insgesamt 4 Stunden pro Woche müssen die Assistenzärzt:innen zur theoretischen Weiterbildung freigestellt werden (Art.40 WBO).
Angaben ohne Gewähr auf Aktualität und Vollständigkeit.