Praxisassistenz in Hausarztmedizin
Das Programm «Weiterbildung in Hausarztpraxen (Praxisassistenz)» hilft jungen Ärzt:innen entscheidend, hausärztliche Kenntnisse und Arbeitsweisen zu erlernen und zu verstehen, was der Beruf der Hausärzt:in bzw. der Praxispädiater:in konkret bedeutet.
Das Programm Praxisassistenz wird seit Beginn durch Spendengelder finanziert, wobei diese Gelder ausschliesslich von der Ärzteschaft kommen.
Die Mitfinanzierung der Stiftung WHM ist subsidiär zu den kantonalen Praxisassistenzprogrammen. Daher ist das Gesuch, falls eine kantonale Mitfinanzierung grundsätzlich möglich ist, parallel beim Kanton und bei der Stiftung WHM einzureichen.
Gemäss Weiterbildungsordnung (Art. 34 WBO) wird die Praxisassistenz wie folgt angerechnet:
Praxisassistenz AIM
Die dreijährige Basisweiterbildung muss mindestens zwei Jahre stationäre Allgemeine Innere Medizin und mindestens ein halbes Jahr ambulante Allgemeine Innere Medizin, vorzugsweise Praxisassistenz, beinhalten. Die Weiterbildung zur Hausärzt:in wird durch eine zweijährige Aufbauweiterbildung komplettiert, deren Zusammensetzung frei wählbar ist. Anrechenbar sind folgende Weiterbildungsperioden: Stationäre und ambulante Allgemeine Innere Medizin wird bis zu 2 Jahren anerkannt. Grundsätzlich sind insgesamt 3 Jahre Praxisassistenz in drei verschiedenen Praxen möglich.
Praxisassistenz KJM
In der Basisweiterbildung kann bis zu einem Jahr Praxisassistenz an für Kinder- und Jugendmedizin anerkannten Weiterbildungsstätten absolviert werden. In der Aufbauweiterbildung im Curriculum Praxispädiatrie ist mindestens 1 Jahr an einer anerkannten Weiterbildungsstätten für Praxispädiatrie inkl. pädiatrische Praxen zu absolvieren. Praxisassistenz, einschliesslich einer bereits in der Basisweiterbildung absolvierten Praxisassistenz ist bis maximal 2 Jahre anrechenbar, wobei höchstens 1 Jahr in der gleichen Praxis absolviert werden darf.