Administration
Die administrativen und buchhalterischen Aufgaben von der Erstellung des Arbeitsvertrages bis zur abschliessenden Evaluation der Praxisassistenz werden von der Geschäftsstelle der Stiftung WHM übernommen. Nach Rücksendung des von der Lehrpraktiker:in und von der Assistenzärzt:in unterschriebenen Arbeitsvertrages sowie den Personalangaben erledigt die Stiftung WHM die folgenden Aufgaben: Erfassung der Personalien und Anmeldung bei den Versicherungen (AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Unfall-, Krankentaggeld-, Haftpflicht- und Kasko-Versicherung), Beantragung von Kinderzulagen und Quellensteuerabrechnung, Veranlassung der Lohnzahlung, Abrechnungen z. H. der Versicherungen, Schlussrechnung z.H. der Lehrpraktiker:in und Ausstellung von Lohnausweisen.
Verlängerung der Praxisassistenz
Nach Ablauf der mitfinanzierten Praxisassistenz-Dauer von max. 6 Monaten (bei Vollzeitanstellung – bei Teilzeitanstellung entsprechend länger) besteht die Möglichkeit, die Praxisassistenz im Rahmen des WHM-Programms administrativ weiter zu führen: Dabei werden die gesamten Lohnkosten (inkl. Arbeitgeber-Beiträge) von der Lehrpraktiker:in selbst getragen. Für diese Dienstleistung wird von der Stiftung WHM eine Administrationsgebühr erhoben.
Administration von nicht mitfinanzierten Praxisassistenzen
Zur Entlastung der Lehrpraktiker:in bietet die Stiftung WHM die oben genannten administrativen Arbeiten auch dann an, wenn ein Mitfinanzierungs-Gesuch abgelehnt wird. Grundsätzlich wird dafür eine Administrationsgebühr erhoben. In begründeten Fällen kann die Stiftung WHM von der Fakturierung der administrativen Kosten absehen. Die Administration umfasst das Ausarbeiten des Arbeitsvertrags, die Organisation des ganzen Versicherungspakets, die monatlichen Lohnzahlungen sowie die Schlussrechnung z.H. der Lehrpraktiker:in.