Arbeitsbedingungen
- Die Arbeitszeit beträgt maximal 43 Stunden/Woche (Dienstleistung rund um die Patientenbetreuung). Überstunden müssen durch Freizeit kompensiert werden.
- Anrecht auf wöchentlich mindestens vier Stunden strukturierte Weiterbildung
- Ferien: 5 Wochen/Jahr bzw. 2,08 Arbeitstage/Monat
- Während der Praxisassistenz kann kein unbezahlter Urlaub bezogen werden.
- Mitarbeit im Notfalldienst: Die Assistenz:ärztin darf nicht selbstständig Notfalldienst leisten. Das leisten von Notfalldiensten ist nur unter Supervision durch die Lehrpraktiker:in möglich.
- Wochenenddienst ohne Anrechnung auf die Höchstarbeitszeit kann einmal alle 2 Monate verlangt werden.
- Pikett/Bereitschaftsdienst gelten vollumfänglich als Arbeitszeit.
Lohn Assistenz:ärztin
Der Assistenten-Lohn für eine Vollzeitanstellung beträgt aktuell monatlich CHF 6‘500.– brutto (inkl. Anteil 13. Monatslohn).
Die Stiftung WHM finanziert 50% dieses Lohnes (zuzüglich Arbeitgeber-Beiträge an die Sozialversicherungen). Die Lehrpraktiker:in übernimmt die anderen 50% dieses Programm-Lohnes (zuzüglich Arbeitgeber-Beiträge an die Sozialversicherungen). Als Ausgleich für den Lohnverzicht gegenüber den Spitälern gilt in der Lehrpraxis eine Wochenarbeitszeit von 43 Stunden, 5 Wochen Ferien und die Weiterbildung soll gegenüber der Dienstleistung stärker gewichtet sein als an einer durchschnittlichen Spitalstelle.
Lehrpraktiker:in und Assistenzärzt:in sind frei, einen höheren Lohn als den mitfinanzierten Programm-Lohn zu vereinbaren (z. Bsp. Spitallohn). Die Lehrpraktiker:in kommt in diesem Fall für die vollständige Lohn-Differenz (inkl. Arbeitgeber-Beiträge) selbst auf.
Die Assistenzarzt-Löhne werden monatlich von der Stiftung WHM ausbezahlt. Allfällige Spesen werden am Ende der Praxisassistenz abgerechnet und mit dem letzten Lohn ausbezahlt.
Stellvertretung
Im unmittelbaren Anschluss an eine mindestens einmonatige Praxisassistenz (Ausnahme Art. 31 Abs. 3 Bst. c) ist gemäss Art. 34 Abs. 2 WBO auch eine Stellvertretung von max. 4 Wochen pro 6 Monate Praxisassistenz als Weiterbildung anrechenbar. Die Lehrpraktiker:in stellt sicher, dass der Ärzt:in in Weiterbildung auf Abruf kompetente, fachärztliche Unterstützung zur Verfügung steht.